Unsere Leistungen
Internationales Steuerrecht
Internationale Steuerfragen erfordern klare Strukturen und eine vorausschauende Planung. Wir beraten mittelständische Unternehmen, Unternehmer und vermögende Privatpersonen bei Fragen zur Doppelbesteuerung, Betriebsstätten, Verrechnungspreisen, Wegzug und Auslandsgesellschaften.
Grenzüberschreitend sicher aufgestellt
Internationales Steuerrecht betrifft längst nicht mehr nur große Konzerne. Auch mittelständische Unternehmen, Unternehmer mit mehreren Gesellschaften oder vermögende Privatpersonen stehen zunehmend vor grenzüberschreitenden steuerlichen Fragen, etwa durch Auslandsgeschäfte, Tochtergesellschaften, Betriebsstätten, Immobilien, Beteiligungen oder persönliche Auslandsbezüge.
Wir unterstützen Dich dabei, internationale Sachverhalte steuerlich richtig einzuordnen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Strukturen rechtssicher zu gestalten. Dabei behalten wir sowohl die deutschen steuerlichen Vorschriften als auch Doppelbesteuerungsabkommen, ausländische Steuerfolgen und Dokumentationspflichten im Blick.
Unser Ziel ist, dass internationale Aktivitäten nicht zu unnötigen Steuerbelastungen, Doppelbesteuerung oder unerwarteten Risiken führen, sondern steuerlich klar, nachvollziehbar und wirtschaftlich sinnvoll aufgestellt sind.
Herausforderungen bei internationalen Sachverhalten
Sobald mehrere Staaten steuerlich beteiligt sind, steigt die Komplexität deutlich. Es stellt sich nicht nur die Frage, wo Einkünfte besteuert werden, sondern auch, wie steuerliche Ansprüche abgegrenzt, dokumentiert und in der Praxis umgesetzt werden. Gerade bei Unternehmern mit mehreren Gesellschaften ist entscheidend, internationale Themen nicht isoliert zu betrachten, sondern in die gesamte Unternehmens- und Vermögensstruktur einzuordnen.
-
In welchem Staat sind Gewinne oder Einkünfte zu versteuern?
-
Greift ein Doppelbesteuerungsabkommen?
-
Entsteht durch Mitarbeiter, Vertreter, Lager oder Projekte eine Betriebsstätte im Ausland?
-
Wie müssen Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen abgerechnet werden?
-
Welche Dokumentationspflichten bestehen bei Verrechnungspreisen?
-
Welche steuerlichen Folgen hat der Wegzug eines Unternehmers oder Gesellschafters?
-
Wie sind Auslandsgesellschaften, Beteiligungen oder Immobilien steuerlich zu behandeln?
-
Welche Melde- und Erklärungspflichten bestehen in Deutschland?
Unsere Leistungen im Internationalen Steuerrecht
Wir beraten Unternehmen, Unternehmer und vermögende Privatpersonen bei grenzüberschreitenden steuerlichen Fragestellungen – von der ersten Einordnung bis zur laufenden Betreuung. Unser Anspruch ist eine Beratung, die internationale Steuerfragen verständlich macht und in konkrete Handlungsempfehlungen übersetzt.
-
steuerliche Analyse internationaler Unternehmensstrukturen,
-
Beratung zu Doppelbesteuerungsabkommen,
-
Prüfung von Betriebsstättenrisiken im In- und Ausland,
-
steuerliche Behandlung von Auslandsgesellschaften und Beteiligungen,
-
Beratung zu Verrechnungspreisen und Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaften,
-
Unterstützung bei Verrechnungspreisdokumentationen,
-
steuerliche Begleitung grenzüberschreitender Umstrukturierungen,
-
Beratung zur Wegzugsbesteuerung und Rückkehrplanung,
-
Prüfung von Hinzurechnungsbesteuerung und CFC-Regelungen,
-
steuerliche Einordnung ausländischer Immobilien und Kapitalanlagen,
-
Unterstützung bei ausländischen Quellensteuern und Entlastungsverfahren,
-
Abstimmung deutscher Melde-, Anzeige- und Erklärungspflichten,
-
Zusammenarbeit mit ausländischen Beratern bei lokalen Steuerfragen.
Deine Vorteile
Internationale Steuerberatung schafft Sicherheit, reduziert Doppelbesteuerungsrisiken und unterstützt Dich dabei, grenzüberschreitende Aktivitäten sauber zu strukturieren.
Klare Einordnung internationaler Steuerfolgen
Vermeidung unnötiger Doppelbesteuerung
Frühzeitige Identifikation von Betriebsstätten- und Verrechnungspreisrisiken
Steuerlich belastbare Strukturierung von Auslandsgesellschaften
Bessere Planung von Quellensteuern, Ausschüttungen und Zahlungsströmen
Unterstützung bei Dokumentations- und Meldepflichten
Koordinierte Zusammenarbeit mit ausländischen Beratern
Gesamtblick auf Unternehmen, Gesellschafter und Privatvermögen
Bereit für mehr?
Hast Du internationale Geschäftsbeziehungen, Auslandsgesellschaften oder persönliche Auslandsbezüge? Sprich uns gern an – wir prüfen Deine steuerliche Situation und zeigen Dir, wie Du grenzüberschreitend sicher aufgestellt bist.
Gemeinsam können wir noch mehr
Als Teil von Afileon und im Verbund mit anderen Kanzleien bieten wir dir ebenfalls Leistungen, die über unsere eigene Expertise hinausreichen. Deshalb sind wir auch für komplexe Herausforderungen im Zusammenspiel mit anderen Beratungsbereichen der optimale Partner. Fordere einfach mehr von uns.
FAQs
Hier findest Du Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.
Ein internationaler Sachverhalt liegt vor, wenn mehrere Staaten steuerlich betroffen sind – zum Beispiel durch Auslandsgesellschaften, ausländische Betriebsstätten, grenzüberschreitende Leistungen, Auslandsimmobilien, Beteiligungen oder Wohnsitzfragen.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat bestimmte Einkünfte besteuern darf und wie Doppelbesteuerung vermieden wird. Die konkrete Anwendung hängt vom jeweiligen Staat, der Einkunftsart und dem Einzelfall ab.
Eine Betriebsstätte kann entstehen, wenn ein Unternehmen im Ausland eine feste Geschäftseinrichtung nutzt oder bestimmte Tätigkeiten über Mitarbeiter, Vertreter oder Projekte ausübt. Die Voraussetzungen hängen vom nationalen Recht und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Verrechnungspreise sind Preise für Leistungen, Waren, Darlehen oder Nutzungsüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen. Sie müssen fremdüblich sein und bei internationalen Strukturen regelmäßig dokumentiert werden.
Wegzugsbesteuerung kann entstehen, wenn Gesellschafter mit wesentlichen Beteiligungen ins Ausland ziehen. Dabei können stille Reserven steuerlich erfasst werden, obwohl keine tatsächliche Veräußerung stattgefunden hat. Deshalb sollte ein Wegzug frühzeitig steuerlich geplant werden.
Begib Dich mit uns auf eine gemeinsame Mission
Wir erfahren gerne mehr über Deine Herausforderungen und freuen uns auf ein unverbindliches Erstgespräch.
Bleib auf dem Laufenden
Mit unserem Newsletter erhältst Du regelmäßig interessante Informationen zu relevanten Themen und Terminen.