Wann der Betriebsausgabenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer versagt werden kann
21.10.2026
Ein Belegordner allein schützt nicht, wenn die Aufwendungen nicht zeitnah und getrennt aufgezeichnet werden.
Der BFH hat mit Urteil vom 24.03.2026 (VIII R 6/24) klargestellt: Bei einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) müssen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zeitnah und gesondert aufgezeichnet werden. Im entschiedenen Fall fehlte diese Aufzeichnung. Der Abzug wurde vollständig versagt.
Die Belege nur übers Jahr zu sammeln und erst bei der Jahres-EÜR auszuwerten, genügt nicht. Gefordert ist eine unterjährige, periodisch zeitnahe Erfassung, getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben.
Eine feste monatliche Routine und eine eigene Journal-Spalte oder ein separates Sachkonto helfen, die Aufzeichnungen in den laufenden Buchhaltungsprozess einzubauen.
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