Revisionssichere Entgeltablage
05.08.2026
Wer Entgeltunterlagen nur „irgendwo digital“ ablegt, ist 2027 noch nicht fertig.
Ab dem 1. Januar 2027 wird die euBP, die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung, für alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtend.
Bestimmte Entgelt- und Personalunterlagen müssen dann revisionssicher digital vorliegen, Papier reicht nicht mehr.
Aber auch Laufwerk oder Cloud-Ablagen wie SharePoint sind damit nicht automatisch ausreichend. Der Gesetzgeber fordert mehr: Unterlagen müssen unveränderbar gespeichert, eindeutig zugeordnet und maschinell auswertbar sein.
Welche Unterlagen u. a. betroffen sind:
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Arbeitsverträge, Nachträge und Vertragsänderungen
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Lohnkonto, Lohn- und Gehaltsabrechnungen
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Arbeitszeitnachweise, Urlaubs- und Fehlzeitenkonten
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Nachweise zu Einmalzahlungen, Bonuszahlungen und Abfindungen
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Weitere Unterlagen, die bei einer Sozialversicherungsprüfung vorzulegen sind
Welche Lösungen das können: Wer HR-Systeme wie Personio, Factorial oder HR Works im Einsatz hat, ist in der Regel bereits auf einem guten Weg, diese Tools erfüllen die Anforderungen der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) und sind DSGVO-konform. Wer direkt mit uns in der Lohnbuchhaltung zusammenarbeitet, kann auf DATEV Personal setzen, nahtlos integriert, revisionssicher, ohne großen Einführungsaufwand.
Der Zeitpunkt, dieses Thema anzugehen, ist jetzt, nicht erst im Dezember.
Meldet euch gern, damit wir in einem Gespräch klären können, was bei euch als Nächstes zu tun ist.
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