Minijob & Rentenversicherung: Das ändert sich ab Juli 2026.
01.06.2026
Wer sich bis dato als Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, hatte keine Möglichkeit, das wieder rückgängig zu machen.
Ab dem 1.7.2026 ändert sich diese Regelung – und das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt wissen.
Geringfügig Beschäftigte können ihre Befreiung ab dem 1.7.2026 einmalig aufheben und damit wieder vollwertige Rentenansprüche aufbauen. Die gesetzliche Grundlage dafür schafft die Neuregelung in § 6 Abs. 6 SGB VI.
Was Arbeitgeber jetzt wissen sollten:
Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch über den Arbeitgeber gestellt werden.
Es sind Ummeldungen mit Beitragsgruppenwechsel erforderlich.
Die Entscheidung ist unwiderruflich – eine Rückkehr zur Befreiung ist nicht möglich.
Bei mehreren Minijobs gilt die Aufhebung einheitlich – alle Arbeitgeber müssen den Wechsel der Beitragsgruppe an die Minijob-Zentrale melden.
Achtung: Beschäftigte, die bereits eine Altersvollrente beziehen, sind gesetzlich rentenversicherungsfrei – für sie greift die Aufhebung nicht automatisch.
Fazit: Die Neuregelung gibt Minijobbern mehr Flexibilität bei der Entscheidung, ob sie in die Rentenversicherung einzahlen möchten oder nicht. Arbeitgeber sind in der Pflicht, die Aufhebung der Befreiung an die Minijob-Zentrale zu melden.
Wir begleiten euch bei der korrekten Umsetzung in der Lohnabrechnung – damit ihr auf der sicheren Seite seid.
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